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RECHTSGEBIETE

DATENSCHUTZRECHT

Website

Sie haben gerade ein neues Unternehmen gegründet und sind dabei, für dieses Unternehmen eine Webseite zu erstellen?

Dabei ist Ihnen wahrscheinlich geläufig, dass Sie für diese Seite nach DSGVO eine Datenschutzerklärung brauchen, um hinreichend vor Abmahnungen geschützt zu sein. Sie fragen sich, ob es nicht ausreicht, auf eines der vielen online verfügbaren Standard-Datenschutzerklärungen zurückzugreifen. 

Verwenden Sie auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular für potenzielle Kunden? Gibt es einen Newsletter? Haben Sie einen Online-Shop? Gibt es Plug-ins (Verlinkungen) zu Social Media Plattformen? – All dies gilt es zu klären, um eine rechtssichere Datenschutzerklärung zu erstellen, die sich gleichzeitig auf das Wesentliche beschränkt. Ein Onlineanbieter von standardisierten Datenschutzerklärungen vermag das nicht.

 

Speicherung personenbezogener Daten

Sie haben ein Unternehmen, dass die Speicherung von personenbezogenen Daten an ein anderes Unternehmen outsourct, weil Sie selbst nicht die Kapazitäten dazu haben (beispielsweise die Finanzbuchhaltung oder die Werbeadressenverarbeitung)? Dann benötigen bei jedem Vertragsabschluss mit einem neuen Kunden dessen Einverständnis für diese externe Datenspeicherung (sog. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, kurz: AVV). Hierfür gibt es online viele Standardverträge. Diese sind jedoch in der Regel unhandlich, viel zu umfassend bzw. zu kompliziert und nicht auf Ihren konkreten Einzelfall zugeschnitten. Vermeiden Sie unnötige Regelungen in Ihrer AVV und beschränken Sie sich auf das für Ihre individuelle Situation tatsächlich Notwendige. 

Datenschutzrecht

E-COMMERCERECHT

Online-Shop

Bei der Gründung eines neuen Online-Shop müssen Sie sich zwangsläufig mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen beschäftigen, die aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen können: Wie sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an meine Kunden zu formulieren? Welche Informationen müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten? Zu welchem Zeitpunkt müssen die (potenziellen) Kunden über den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert werden? Brauche ich eine Widerrufsbelehrung für meine Kunden?

 

Gegebenenfalls: Wie muss eine solche Widerrufsbelehrung ausformuliert sein? Sind die Preise für die im Online-Shop angebotenen Waren rechtlich korrekt ausgezeichnet? Bestehen zusätzliche Informationspflichten gegenüber dem Kunden – etwa durch die Eigenschaft der Waren als Kosmetika oder medizinische Produkte? 

MARKENRECHT/DESIGNRECHT

Markenanmeldung

Sie haben ein neues Unternehmen mit einem aussagekräftigen Logo gegründet, das Sie gerne schützen lassen möchten? Ich bin Ihr Ansprechpartner für die Anmeldung von Marken – ich kläre mit Ihnen ab, ob eine lediglich nationale Markenanmeldung oder doch eine Unionmarke für Ihr Unternehmen sinnvoller ist, ob eine bloße Wortmarke als Schutz ausreicht oder aber eine Wort-Bildmarke mit ungleich höherer Unterscheidungskraft zielführender ist. Ich nehme für Sie die Anmeldung der Marke vor und betreue das gesamte Anmeldeverfahren.

 

Markenrecherche

Sie wollen ein neues Produkt auf den Markt bringen und haben bereits einen konkreten Namen für dieses Produkt vor Augen? Sind Sie sich sicher, dass dieser Name noch nicht markenrechtlich geschützt ist? Nichts ist ärgerlicher, als ein Produkterfolgreich auf dem Markt zu bringen, um kurze Zeit später mit Abmahnung und/oder einstweiliger Verfügung wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung angegriffen zu werden. Das kann nicht nur schnell sehr teuer werden, sondern Sie müssten im schlimmsten Fall müssen Sie dann das Produkt vom Markt nehmen. Eine Markenrecherche nach bereits bestehenden Marken vor Einführung des neuen Produkts kann all dies verhindern. Ich führe eine solche Markenrecherche gerne für Sie durch.

 

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung bekommen? Dann ist unverzügliches Handeln gefragt, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Vielfach wird eine solche Abmahnung allerdings erst einmal auf die Seite gelegt - mit erheblichen Zusatzkosten für Sie. Der Abmahnung folgt in der Regel eine einstweilige Verfügung, gegen die es vorzugehen, bereits um einiges aufwendiger ist. Handeln Sie also, sobald Ihnen eine ungeliebte Abmahnung zugesandt wird. Ich kläre dann mit Ihnen ab, ob es überhaupt Anhaltspunkte für die behauptete Rechtsverletzung und wo es gegebenenfalls Möglichkeiten für eine Einigung mit der Gegenseite gibt, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben

E-Commercerecht
Markenrecht

URHEBERRECHT

Vervielfältigung im Internet

Sie bewegen Sie viel in Sozialen Medien, verlinken dort gerne Bilder und Texte, leiten diese an andere Personen weiter oder machen sich diese selbst zu eigen? Vorsicht: Das Internet im Allgemeinen und die Sozialen Medien im Besonderen sind kein rechtsfreier Raum. Insbesondere das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild werden gerne stiefmütterlich behandelt – bis irgendwann eine Abmahnung im Briefkasten landet. Handeln sie bei der Verwendung fremder Bilder und Texte verantwortungsvoll, geben Sie stets den Urheber fremder Werke an und fragen Sie Personen, die auf Bildern deutlich zu erkennen sind, um Erlaubnis, bevor Sie solche Bilder im Internet veröffentlichen. Ich kläre mit Ihnen, ob gegen eine solche Veröffentlichung rechtliche Bedenken bestehen.

 

Abmahnung

Abmahnungen im Urheberrecht sind ein beliebtes Mittel vieler Anwälte, um ihre monatlichen Einnahmen aufzubessern. Auch hier gilt: Handeln Sie unverzüglich, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung bekommen haben. Ich kann dann gemeinsam mit Ihnen klären, ob es Anhaltspunkte

für die in der Abmahnung gemachten Vorwürfe gibt und wo gegebenenfalls Spielraum für eine Einigung mit der Gegenseite besteht, um die Kosten für Sie zu minimieren

Urheberrecht

WETTBEWERBSRECHT

Werbung

Sie sind in sozialen Medien aktiv und nehmen dort immer wieder Bezug auf Produkte,Hotels, Restaurants oder Ähnliches, die Sie nach Ihren eigenen Kriterien bewerten?! Vielleicht vergleichen Sie auch mehre Produkte miteinander, um zu zeigen, welches dieser Produkte das nach Ihrer Meinung Beste?! Gerade in sozialen Medien wird gerne vergessen, dass es klare Vorgaben gibt, wann Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wie diese Kennzeichnung zu erfolgen hat und ob eine solche Werbung überhaupt zulässig ist. Die Folge: Ungeliebte und oft kostspielige Abmahnung landen in Ihrem Briefkasten. Dabei wäre es ein Leichtes, so etwas zu vermeiden. Ich bin Ihnen durch eine individuelle Beratung gerne dabei behilflich.

 

Nachahmung

Sie wollen ein neues Produkt auf den Markt bringen, dass in sehr ähnlicher Form bereits von einem Konkurrenten vertrieben wird und stellen sich die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist?! Grundsätzlich herrscht in Deutschland Wettbewerbsfreiheit –Konkurrenz und Nachahmungen sind also grundsätzlich erwünscht. Sie führen zu einem stärkeren Wettbewerb und bringen damit nicht zuletzt dem Kunden Vorteile, weil er die Wahlfreiheit zwischen mehreren Produkten hat. Allerdings setzt das Wettbewerbsrecht dem Unternehmer Grenzen für die Zulässigkeit von Produktnachahmungen: Weder darf die Produktnachahmung dazu führen, dass der Kunde meinen könnte, Ihr Produkt stamme tatsächlich von einem Konkurrenten, noch dürfen Sie durch die Gestaltung Ihres Produkt in irgendeiner Art und Weise die Wertschätzung eines Konkurrenzprodukts ausnutzen. Ob dies möglicherweise der Fall sein könnte, gilt es, vor der Einführung eines Produktes abzuklären, um etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Konkurrenten zu vermeiden.

Wettbewerbsrecht

Arbeitsverträge

Sie haben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen, das durch die aktuelle Corona-Krise vor erhebliche Herausforderungen gestellt wurde. Ihre Mitarbeiter arbeiten auch nach Ende des Lock-Downs weiter viel im Home-Office, aber Ihre Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern sehen eine solche Home-Office-Tätigkeit gar nicht vor?

 

Lizenzverträge

Sie haben eine Marke beim DPMA oder beim EUIPO eingetragen und planen, einem Unternehmen eine Lizenz zur Verwendung dieser Marke zu erteilen, haben aber keine Vorstellung, welche Regelungen ein solcher Lizenzvertrag enthalten sollte.

 

Handelsverträge

Sie bieten Ihre Waren nicht nur über einen eigenen Online-Shop an, sondern wollen diese zukünftig auch über diverse Verkaufsplattformen (wie zum Beispiel Amazon) vertreiben. Der Anbieter dieser Verkaufsplattform hat Ihnen daher einen Vertrag zugesandt, der Ihnen erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Verkauf zulässig ist und Sie fragen sich nun, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, unter den genannten Vertragsbedingungen Ihre Produkte über die Verkaufsplattform anzubieten?

 

Für all diese Fälle stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ich erstelle Ihnen gerne Verträgen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind und berate Sie hinsichtlich Chancen und Risiken bei Verträgen, die Ihnen von (potenziellen) Geschäftspartnern vorgelegt werden.

VERTRAGSRECHT

Vertragsrecht
Kontakt

RECHTSANWÄLTIN 

DR. HILKE DORMANN

Am Werkkanal 1

96047 Bamberg

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